Was zuerst geschieht
Am Anfang steht kein Termin, sondern ein Gespräch. Oft ist die Wohnung noch so, wie sie war, und die Frist des Vermieters läuft trotzdem. Wir sehen uns die Räume an, schreiben auf, was zu räumen wäre, und nennen Gespann und Betrag. Danach entscheiden Sie, ob und wann geräumt wird; der Rundgang kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Wer möchte, geht vorher allein durch die Wohnung und markiert, was bleibt. Wer das nicht kann, bekommt von uns eine Reihenfolge: zuerst Papiere und Schubladen, dann Schränke, dann der Rest. Die Beträge dazu stehen auf der Preisseite, die Terminanfrage läuft über das Formular.
Fundstücke und Papiere
Gesucht wird nicht, gesichtet wird immer. Schubladen, Schränke, Nachttische, Manteltaschen, Bücher und Kuverts werden geöffnet, bevor sie den Raum verlassen, weil dort Sparbücher, Ringe, Briefe und Schlüssel liegen. Alles, was danach aussieht, geht in eine Kiste, die vor Ort bleibt oder an die benannte Person übergeben wird.
Keine Unterlage wird eigenmächtig vernichtet, auch keine, die alt wirkt. Verträge, Policen, Rentenbescheide und Kontoauszüge sind in einer Erbangelegenheit bis zur Klärung wichtig. Was damit geschieht, entscheiden die Angehörigen später und ohne uns.
Was in die Kiste für die Angehörigen geht
- Urkunden, Testamente, Vollmachten und Ausweise
- Sparbücher, Policen, Kontoauszüge und Verträge
- Fotos, Alben, Briefe und handschriftliche Notizen
- Schmuck, Uhren, Münzen und Orden
- Schlüssel, Mietunterlagen und alte Protokolle
Wenn mehrere entscheiden müssen
In einer Erbengemeinschaft fallen Entscheidungen langsamer als in einer Familie am Küchentisch, und das ist in Ordnung. Nennen Sie uns eine Person, die am Räumtag erreichbar ist und für die Gruppe antwortet. Dann fragen wir einmal nach, statt vier Nummern durchzutelefonieren, und niemand erfährt hinterher von einem Stück, das weg ist.
Verzögert sich die Abstimmung, lässt sich ein Teil des Hausrats zwischenlagern, 5 m³ ab 8 Euro am Tag. Hinein und wieder heraus fährt es dasselbe Gespann, dafür gibt es keinen gesonderten Betrag. Wie das Abteil funktioniert, steht unter Einlagerung.
Verwertung und Abgabe
Aus einem Nachlass ist mehr brauchbar, als der erste Blick sagt. Alte Werkzeuge, Küchengeräte, Massivholz und Bücher in Reihen finden Abnehmer, wenn sie nicht auf dem Mischhaufen landen. Solche Stücke legen wir beiseite, zeigen sie Ihnen und nehmen sie nur mit Ihrem Wort mit.
Der Rest wird getrennt und abgegeben. Die Gebühr für die Abgabe reichen wir in unveränderter Höhe durch und heften den Beleg an die Rechnung; eine Schätzung dieser Summe steht schon im Angebot. Einen Erlös aus dem Hausrat versprechen wir nicht, weil ein solches Versprechen in den meisten Fällen nicht zu halten wäre.
Gespann und Betrag
Auch hier bestimmt das Gespann die Summe: so viele Kräfte und Wagen, wie der Haushalt braucht. Zwei bis drei Zimmer mit Nebenraum räumen drei Kräfte mit dem Möbelwagen, ab 459 Euro am Einsatztag. Ein vollständiger Vierzimmerhaushalt kommt mit der vierten Kraft auf ab 539 Euro. Für ein Haus mit Keller, Speicher und Garage fahren fünf Kräfte mit zwei Wagen, ab 769 Euro.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Zeilen sind eine fünfte Kraft mit 80 Euro und ein zweiter Wagen mit 150 Euro, zusammen 230 Euro. Mehr Posten gibt es nicht; weder die Entfernung zum Wagen noch die Etage noch die Menge in Kubikmetern taucht in der Rechnung auf.
Zeit, die der Ablauf braucht
Zwischen erstem Gespräch und leerer Wohnung liegen in den meisten Fällen zwei bis vier Wochen, und daran ist selten der Räumtag schuld. Die Zeit geht für Abmeldungen, Fristen und Absprachen hin. Der Einsatz selbst dauert einen Tag, bei großen Häusern zwei.
- Gespräch und Rundgang, ohne Berechnung und ohne Frist
- Angebot mit Gespann, Festbetrag und geschätzter Abgabegebühr
- Freigabe der Angehörigen, danach wird der Termin gesetzt
- Räumtag mit Sichtung, Kiste für Papiere, gefegte Räume
- Rechnung mit beigelegtem Beleg der Annahmestelle