Haushaltsauflösung und Entrümpelung sind nicht dasselbe
Bei einer Entrümpelung geht Unbrauchbares aus einzelnen Räumen heraus, meistens aus Keller, Speicher oder Garage. Eine Haushaltsauflösung endet damit, dass niemand mehr in der Wohnung leben kann: Küche abgebaut, Schränke leer und draußen, Böden frei, Lampen ab. Der Unterschied liegt nicht im Gewicht, sondern in der Vollständigkeit, und genau daran hängt die Größe der Mannschaft.
Praktisch heißt das auch: eine Auflösung braucht mehr Absprache als ein einzelner Räumtag. Wer die Wohnung übergibt, wer erbt, wer unterschreibt, wann der Strom abgemeldet wird, all das steht vor dem Tragen. Reine Räumungen einzelner Nebenräume finden Sie unter Keller und Speicher.
Was bleiben soll, wird zuerst gesichert
Vor dem Aufmaß legen Sie fest, was nicht mitgeht. Beim Rundgang bekommt dieser Teil einen eigenen Platz, am besten einen Raum, der abgeschlossen bleibt, oder eine Ecke mit Klebeband auf dem Boden. Am Tag der Auflösung wird dieser Bereich als erstes abgedeckt und nicht betreten.
Soll der gesicherte Teil in eine neue Wohnung, fährt ihn dasselbe Gespann mit; ein Transport ist dann kein zweiter Auftrag, sondern Teil des Einsatztags. Fehlt die neue Wohnung noch, lässt sich der Hausrat vorübergehend in ein Abteil stellen, 5 m³ ab 8 Euro am Tag, 10 m³ ab 14 Euro, 20 m³ ab 23 Euro.
Was regelmäßig beiseitegelegt wird
- Ordner mit Versicherungen, Renten- und Kontounterlagen
- Ausweise, Urkunden, Testamente und Vollmachten
- Fotoalben, Briefe und Tagebücher
- Schmuck, Uhren, Münzen und Bargeld in Behältern
- Werkzeug und Hausrat, der weiterbenutzt wird
Unterlagen und Papiere
Papier ist in einer Auflösung der empfindlichste Teil. Ordner stehen oft im Schrank neben alten Zeitschriften, und beides sieht aus dem Türrahmen gleich aus. Deshalb wird jeder Aktenordner und jede Mappe geöffnet, bevor etwas auf den Wagen geht, und was wie ein Dokument aussieht, geht in eine Kiste für Sie.
Diese Kiste bleibt am Ende des Einsatztags vor Ort oder wird an die Person übergeben, die Sie uns genannt haben. Entsorgt wird aus ihr nichts. Was Sie danach schreddern lassen oder aufbewahren, entscheiden Sie in Ruhe und nicht unter dem Druck eines Räumtags.
Verwertung vor Entsorgung
Nicht alles aus einem Haushalt ist Abfall. Massivholzmöbel, gutes Werkzeug, Fahrräder, Haushaltsgeräte mit Energielabel und Geschirr in Sätzen lassen sich weitergeben. Wir sortieren solche Stücke beim Tragen aus und zeigen sie Ihnen, bevor sie den Raum verlassen.
Was Sie freigeben, geht an die Verwertung statt an die Annahmestelle, und das senkt den Posten für die Abgabe. Ein Erlös wird daraus nicht versprochen: gebrauchte Möbel bringen in der Regel nichts ein, sie kosten nur weniger. Rechnen Sie also mit einer kleineren Gebühr, nicht mit einer Gutschrift.
Absprache mit Vermietern und Angehörigen
Bei Mietwohnungen hängt der Tag am Übergabetermin. Vermieter und Verwaltungen setzen ihn meist auf das Monatsende, und das Protokoll wird direkt danach geschrieben. Geräumt wird deshalb lieber zwei Werktage vorher, damit zwischen letztem Karton und Übergabe noch Luft bleibt.
Bei Eigentum entscheidet oft mehr als eine Person. Sagen Sie uns, wer Fragen am Tag beantworten darf, dann rufen wir nur diese Person an, und zwar bevor etwas Zweifelhaftes den Raum verlässt. Wie die Wohnung an den Vermieter geht, steht genauer unter Wohnungsauflösung.
- Übergabetermin und Ansprechperson festhalten
- Rundgang mit Markierung des Hausrats, der bleibt
- Angebot mit Gespann, Festbetrag und geschätzter Abgabegebühr
- Auflösung an einem Einsatztag, die Papierkiste bleibt vor Ort
Gespann, Betrag, Abgabegebühr
Grundlage der Rechnung ist das Gespann, also die Zahl der Kräfte und der Wagen dazu. Eine aufgelöste Einzimmerwohnung schaffen drei Kräfte mit dem Transporter, ab 379 Euro am Einsatztag. Zwei bis drei Zimmer mit Nebenraum verlangen den Möbelwagen mit 21 m³, ab 459 Euro. Ein vollständiger Vierzimmerhaushalt kommt mit vier Kräften und diesem Wagen auf ab 539 Euro.
Die Abgabegebühr schlagen wir nicht auf und runden sie nicht: sie wandert in der Höhe des Belegs in die Rechnung, und der Beleg liegt bei. Geschätzt wird sie beim Aufmaß aus Menge und Art des Guts, damit im Angebot neben dem Festbetrag eine zweite, ehrliche Zahl steht. Soll zusätzlich die Küche abgenommen werden, kostet das ab 239 Euro, Arbeiten an Strom und Wasser gehören nicht dazu.